Folge 14 – In einem Land vor unserer Zeit

Die 1889 unter Bismarck eingeführte Alters- und Invalidenversicherung gilt als der Beginn der modernen Rentensysteme. Bei genauer Betrachtung hat sie aber mit Rentenversicherungen, wie wir sie kennen, wenig zu tun. Überhaupt war die Idee, dass man irgendwelche Ansprüche hatte, nur weil man alt war, sehr gewöhnungsbedürftig für die damalige Gesellschaft inklusive Sozialdemokratie. Die Rente war keinesfalls als Ersatz für Arbeit gedacht, sondern als ein Zuschuss, damit man auch im Alter von der eigenen Arbeit leben konnte. Denn anders als heute sank damals der Lohn automatisch, wenn man älter wurde. Und übrigens hatte die damalige Rente auch wenig mit dem zu tun, was Bismarck eigentlich vorschwebte: eine einheitliche steuerfinanzierte Rente für alle.

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Ausgewählte Quellen:

Bernays, Marie (1912): Berufswahl und Berufsschicksal des modernen Industriearbeiters.
Busch, Moritz (1899): Tagebuchblätter 1821-1899.
Göckenjan, Gerd (2000): Das Alter würdigen.
Haerendel, Ulrike (2010): Frauen, Männer und die Konstruktion der Rentenversicherung im Kaiserreich.
Haerendel, Ulrike (2012): Die historische Entwicklung bis 2012.
Krug, Lepold (1810): Die Armenassekuranz.
Landé, Dora (1910): Arbeits- und Lohnverhältnisse in der Berliner Maschinenindustrie zu Beginn des 20. Jahrhunderts.
Schmähl, Winfried (2018): Alterssicherungspolitik in Deutschland.
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867-1914.
Thane, Pat (2006): The History of Retirement.

Die Geschichte zur Aufnahme und die Aufnahme in voller Länge:

https://www.bismarck-stiftung.de/otto-von-bismarck/bismarcks-stimme/

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