Folge 21 – Epochenzäsuren 1945 und 1957

„Hitlers Rente“ hat es bisher noch nicht in den Doku-Olymp nachts auf N24 geschafft. Dabei gab es einige interessante Entwicklungen: individuelle Beitragszahlungen, die Verankerung des Verdienstgedanken, Versuche zu einer Einheitsrente zu gelangen und eine ökonomisch sehr interessante Begründung, warum es 1942 -nicht- zu einer Rentenerhöhung kam. In der jungen Bundesrepublik war eine Rentenreform überfällig: das Kapital war im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet, es gab immer mehr Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsversehrte. Die Rentenreform von 1957 war eine wahre Epochenzäsur. Sie begründete die Beitragsäquivalenz, den Generationenvertrag und die Norm eines Alters ohne Arbeit. Alles bis dahin weitestgehend unbekannt in der europäischen Ideenwelt.

Der Funfact spannt den Bogen über beide Teile: es geht um die Witwenrente der Witwe des berüchtigten Präsidenten des Volksgerichtshofs, Roland Freisler. Diese wurde mit einer kuriosen Begründung in den 1970ern nämlich noch einmal erhöht, was 1985 einen Skandal auslöste.

Ausgewählte Quellen:

Göckenjan (2000): Das Alter würdigen.
Günther (1996): Entwicklungsprobleme der gesetzlichen Altersversorgung in der BRD seit 1949.
Kindel/Schackow (1957): Die Bedeutung der Altersgrenze in den System der sozialen Sicherung.
Schmähl (2018): Alterssicherungspolitik in Deutschland. Vorgeschichte und Entwicklung von 1945 bis 1998.
Auerbach, Ehrenberg, Heubeck, Reichenberger, Wingen mit Beiträgen in diversen Ausgaben von „Sozialer Fortschritt“ im Jahre 1964.

Der Spiegel-Artikel:
https://www.spiegel.de/politik/kleines-zubrot-a-f8948a72-0002-0001-0000-000013512519

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Ein Gedanke zu „Folge 21 – Epochenzäsuren 1945 und 1957

  1. Muss sagen, dass mir der letzte Podcast über die Traditionslinie und konstituierenden Säulen des aktuellen Rentensystems ausgezeichnet gefallen hat, weil in großer Klarheit deutlich wird, dass die große Rentenreform von 1957 ein „Super-Wumms“ war. Ganze 65 Jahre lang, und damit mehr als zwei Generationen, trägt das Konzept von Beitragsequivalenz, Generationenvertrag und auch dem „Zuckerstück“, dass konzeptionell ein sprichwörtlich „wohlverdienter“ Ruhestand am Ende eines Arbeitslebens keine Gnade ist. Dagegen werden in der politischen Diskussion abweichende Konstrukte schwer haben.

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